Wie stehen Sie zur Neuauszählung Bundestagswahl 2025 bzgl Unregelmäßigkeiten bei den Stimmen für die Partei BSW
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Grundsätzlich gilt: Wo es substanzielle Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei Wahlen gibt, müssen diese vollständig aufgeklärt und, wo rechtlich vorgesehen, mit den dafür vorgesehenen rechtsstaatlichen Verfahren geprüft werden. Das Vertrauen in faire und transparente Wahlen ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie.
Das BSW ist mit mehreren Versuchen gescheitert, eine sofortige oder garantierte Neuauszählung der Bundestagswahl 2025 durchzusetzen; entsprechende Organklagen hat das Bundesverfassungsgericht als unzulässig verworfen. Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages hat sich im Herbst 2025 gegen eine vom BSW beantragte Neuauszählung ausgesprochen, weil keine hinreichend konkreten und belegbaren Anhaltspunkte für mandatsrelevante Fehler im Wahlablauf vorlagen. Der Bundestag folgte dieser Empfehlung mit sehr großer Mehrheit.
Die Beschwerde des BSW wurde sorgfältig geprüft. Der Partei steht nun weiterhin offen, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anzurufen. Das unabhängige Gericht würde in diesem Fall final entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Pascal Reddig

