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Sören Bartol
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Frage von Carina Z. •

Wie werden Sie abstimmen, wenn es zu einer Neuauszählung der Bundestagswahl kommen sollte?

Sehr geehrter Abgeordneter,wie sehen Sie die Tatsache, dass die Partei BSW eine Neuauszählung der Bundestagswahl fordert? Ist es Ihrer Meinung nach nicht dringend notwendig, eine Neuauszählung durchzuführen, bei einer so unglaublich knappen Differenz von 0,019 % und der nachweislichen Zählfehler??? In Mühlheim in NRW wurde eine Neuauszählung der Bürgermeister-Neuwahl seitens der SPD gefordert mit fast gleicher Begründung und das Ganze wird schon am 7.10.2025 umgesetzt. Stattdessen dauert die Prüfung des Einspruchs des BSW viel zu lange. Was tun Sie dafür, um den Prozess zu beschleunigen? - Wie werden Sie abstimmen, wenn es zu einer Abstimmung über eine Neuauszählung kommt? Immerhin geht es um nichts Geringeres als um die Glaubwürdigkeit unserer Demokratie!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Z.

haben Sie Dank für Ihre Mail.

Beide von Ihnen angesprochene Wahlen sind nur schwer miteinander zu vergleichen. Hier der aktuelle Stand.

Gegen die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 sind beim Deutschen Bundestag insgesamt 1.031 Einsprüche eingegangen. 

Dies allein zeigt, warum dieser Vorgang einer längeren Prüfzeit unterliegt als die Wahl in Mühlheim. 

Der Verfahrensbevollmächtigte des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) hat am 23. April 2025 drei Einsprüche eingelegt, die einerseits auf eine Neuauszählung der abgegebenen Stimmen, andererseits auf eine Ungültigerklärung der Bundestagswahl gerichtet sind. 

Der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch wird vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt, in diesem bin ich kein Mitglied. 

Nach den Vorschriften des Wahlprüfungsgesetzes tritt der Ausschuss in eine Vorprüfung ein, im Rahmen derer insbesondere Stellungnahmen der Wahlbehörden auf Bundes- und Landesebene eingeholt werden können. Zum umfangreichen Vorbringen des BSW wurden Stellungnahmen der Bundeswahlleiterin und aller Landeswahlleitungen eingeholt, auch dies eine nachvollziehbare Begründung, warum ein solcher Fall, mehr Zeit in Anspruch nimmt, die am 4. Juli 2025 beim Sekretariat des Wahlprüfungsausschusses eingegangen sind. Dem Verfahrensbevollmächtigten des BSW wurde die Möglichkeit gegeben, hierauf zu erwidern. Dessen umfangreicher Schriftsatz ist Ende August 2025 beim Deutschen Bundestag eingegangen und wird derzeit ausgewertet. 

Es wird geprüft, ob zur Entscheidung über den Einspruch weitere Informationen bzw. Verfahrensschritte erforderlich sind. Danach werden im nächsten Schritt die Berichterstatter dem Ausschuss einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten. Dies gilt es abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Sören Bartol

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