Antwort 05.11.2024 von Johann Saathoff SPD
„Verfassungsrechtlich tragfähig“ bedeutet, dass das Bundesministerium des Innern und für Heimat der Ansicht ist, dass der Entwurf den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung trägt.
„Verfassungsrechtlich tragfähig“ bedeutet, dass das Bundesministerium des Innern und für Heimat der Ansicht ist, dass der Entwurf den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung trägt.
Betroffene können grundsätzlich erst ab Inkrafttreten des OEG, also seit dem 16. Mai 1976, Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten
Aktuelle Fortschritte in der technologischen Entwicklung, beispielsweise im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI), verändern unsere Gesellschaft und eröffnen viele neue Einsatzpotentiale in der Arbeitswelt.