Antwort 21.07.2026 von Thorsten Frei CDU
Ja, das ist rechtlich zulässig und im Steuersystem mehrfach der Fall
Ja, das ist rechtlich zulässig und im Steuersystem mehrfach der Fall
Das GKV-BStabG ist ein Spargesetz und kann nur eine Übergangslösung sein. Gleichzeitig müssen die vereinbarten Strukturreformen konsequent vorangetrieben und umgesetzt werden – insbesondere die Krankenhausreform, die Reform der Notfallversorgung, die Weiterentwicklung des Apothekenwesens, eine stärkere Primärversorgung sowie die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Wenn aus Vergütungsinteressen eine medizinische Unterstellung konstruiert wird.
Unabhängig davon halte ich die derzeit geltende einjährige Haltefrist für ein sinnvolles Instrument, da sie langfristigen Vermögensaufbau begünstigt und sich von kurzfristiger Spekulation abgrenzt.