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(...) Der potentielle Spender kann aber auch zuvor einen Patientenvertreter (durch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsvollmacht) bestimmt haben, der kein Angehöriger sein muss. Oder ein Betreuungsgericht hat zuvor einen rechtlichen Betreuer bestellt. (...)

(...) Weder die Bundesregierung noch die CDU/CSU-Fraktion erwägen oder planen gar Verwendung von körpereigenem Gewebe zur Herstellung von Arzneimitteln. Dementsprechend führt das Bundesministerium der Gesundheit oder eine ihm nachgeordnete Stelle keine Datenbank über derartige Arzneimittel. (...)

(...) vielen Dank für Ihre E-Mail und die interessante Frage zur Kennzeichnung von Produkten menschlicher Herkunft. Die Kennzeichnungspflicht ist wie folgt geregelt: (...)

(...) ich beantworte auf der Internetplattform "abgeordnetenwatch.de" grundsätzlich keine Fragen. (...)