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Frage von Heinrich N. • 09.10.2009
Portrait von Anton Schaaf
Antwort von Anton Schaaf
SPD
• 19.10.2009

(...) Die andere Hälfte wird als sogenannter Rentenfreibetrag festgeschrieben. (...) Jeder der neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte (z.B. eine Betriebsrente, Mieteinnahmen) erzielt, sollte genau prüfen, ob eine Steuererklärung erforderlich ist. (...)

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