Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 15.03.2011 von Tanja Gönner CDU

(...) ich kann Ihnen in Ihren Ausführungen nur beipflichten. Bei allem, dass die vorschulische Bildung einen großen Stellenwert hat, ist eine altersgerechte Ausgestaltung die Voraussetzung für eine erfolgreiche Bildung. Es kann mitnichten darum gehen, Lernen als vorrangig medial gestützte Vermittlung von Inhalten zu begreifen. (...)

Portrait von Thomas Oppermann
Antwort 04.07.2011 von Thomas Oppermann SPD

Sehr geehrter Herr Kizina,

zu der Diskussion um Karl-Theodor zu Guttenberg. hat uns eine Vielzahl von Briefen und Kommentaren erreicht. Thomas Oppermann hat sich auf Abgeordnetenwatch bereits ausführlich dazu geäußert.

Antwort 02.03.2011 von Claudia Lörsch SPD

(...) ich stehe für einen sehr verantwortungsbewussten Umgang mit den Daten unserer Bürgerinnen und Bürger. Der Staat darf solche schweren Eingriffe wie die Online-Durchsuchung oder die Vorratsdatenspeicherung nur bei wirklich schwerwiegenden Gefahren oder Verbrechen einsetzen und wenn es echte Verdachtsmomente gibt. (...)

Portrait von Mechthild Dyckmans
Antwort 18.03.2011 von Mechthild Dyckmans FDP

(...) Bayern hat sich dafür entschieden, die geringe Menge bei Cannabisdelikten auf bis zu 6g und die Einstellung des Verfahrens nur bei Erst-, nicht aber bei Wiederholungstätern obligatorisch zu machen. Diese Praxis mag im Vergleich zu anderen Bundesländern hart erscheinen, kann aber rechtlich nicht beanstandet werden. (...)

Portrait von Mechthild Dyckmans
Antwort 28.03.2011 von Mechthild Dyckmans FDP

(...) Ihre weitere Frage bezieht sich auf die Einstellungspraxis hinsichtlich der "geringen Menge". Bei Besitz, Erwerb oder Anbau lediglich geringer Mengen Cannabis zum Eigenverbrauch kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen und das Gericht das Verfahren einstellen oder von einer Bestrafung absehen (§§ 31a und 29 Absatz 5 BtMG), wenn die Schuld des Täters gering ist und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Die "geringe Menge" im Sinne dieser Vorschriften wird durch Rechtsprechung und Verwaltungsvorschriften der Länder bestimmt. (...)