Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
  (...) Einzelne Abgeordnete haben keinen Einfluss auf die konkrete Petition (hier handelt nur die Petentin oder der Petent) oder auf die konkrete Bearbeitung. Letztlich entscheidet der Petitionsausschuss. Das ist auch richtig so, da das Petitionsrecht den Bürger*innen die Möglichkeit gibt ihre Vorstellungen vorzutragen, würde dies durch Abgeordnete beeinflusst oder gar nach Wertigkeit eingeschätzt wäre das sinnwidrig. (...)
(...) Grundsätzlich habe ich mich allerdings aufgrund bisheriger Erfahrungen dazu entschlossen, Fragen im Rahmen der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestags künftig nicht mithilfe von Abgeordnetenwatch, sondern ausschließlich per persönlicher Nachricht zu beantworten. (...)
(...) Bitte wenden Sie sich hinsichtlich Ihrer Frage an den Ausschuss. Naturgemäß dauert es etwas, bis über eine Petition abschließend entschieden wird. (...)
(...) Dennoch erlaube ich mir den Hinweis, dass die Änderung im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), die eine Aufhebung des Wahltarifs zur Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen zur Folge hat, nicht der Motivation folgt, die Finanzierung von homöopathischen Präparaten durch die Krankenkassen zu verbieten. Weiterhin bleibt es den Krankenkassen überlassen, durch sogenannte Satzungsleistungen die Kosten für ihre Versicherten für diese Produkte übernehmen. (...)
(...) Das Petitionsrecht gehört zu den verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 17 garantiert damit jedem das Recht, eine Petition einzureichen – unabhängig davon, ob er oder sie volljährig ist, Ausländer ist oder im Ausland lebt. (...)
(...) ich danke Ihnen für Ihre Nachricht. Die Zuständigkeit liegt hier beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen: https://www.bundestag.de/petition (...)