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Heike Baehrens
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Frage von Laura K. •

Frage an Heike Baehrens von Laura K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Baehrens,

Die Petition 90088 zur Rettung des Wahltarifs zur Erstattung der Arzneimittel der Anthroposophie, der Homöopathie und der Phytotherapie wurde am 11. 01.2019 beim Bundestag eingereicht und ist bislang nicht veröffentlicht worden, obwohl Petitionen mit höheren IDs längst veröffentlicht sind. Was wollen bzw. werden Sie tun um der Verzögerung bei der Veröffentlichung dieser wichtigen Petition entgegen zu wirken?

Mit freundlichen Grüßen

L. K.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Für Petitionen ist der Petitionsausschuss zuständig. Da sich die Petition auf ein laufendes Gesetzgebungsverfahren bezieht, wurde sie jedoch an den Gesundheitsausschuss als zuständigen Fachausschuss überwiesen und wird in der morgigen Sitzung mitberaten.

Hinsichtlich der Streichung des Wahltarifs möchte ich auf die Begründung zum Gesetzentwurf verweisen: Die Streichung des Wahltarifs zur Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen ist auf die zu geringe Nachfrage zurückzuführen. Im Jahresdurchschnitt 2017 waren nur 562 Versicherte in diese Wahltarife eingeschrieben. Die geringe Nachfrage verdeutlicht, dass kein ausreichender Bedarf für das Angebot derartiger Wahltarife besteht. Der mit dem Angebot von Wahltarifen einhergehende Bürokratieaufwand, insbesondere für die Erstellung der notwendigen versicherungsmathematischen Gutachten, lässt sich mit der geringen Nachfrage nicht rechtfertigen.

Nichtsdestotrotz können die Krankenkassen die Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln weiterhin als Satzungsleistungen anbieten, was ich sehr begrüße. Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist es ein Grundanliegen, allen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zur therapeutischen Vielfalt zu ermöglichen. Wenn Sie an einer Versorgung mit Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen interessiert sind, haben Sie weiterhin die Möglichkeit, eine Krankenkasse wählen, deren Satzung entsprechende Regelungen enthält.

Mit freundlichen Grüßen
Heike Baehrens

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