Die Bundesregierung respektiert und achtet die Arbeit der Judikative und deren Rechtsprechung.
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Zur Frage der Rechtsgrundlage und Konsequenzen aus dem VWG Urteil darf ich auf meine Antwort hier verweisen: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/alexander-dobrindt/fragen-antworten/das-verwaltungsgericht-berlin-hat-die-zurueckweisung-von-asylsuchenden-hinter-der-staatsgrenze-fuer
Ihre Frage nach der Möglichkeit der Zurückweisung an den Grenzen habe ich hier klar beantwortet: https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-1472696.htm
Die SPD hat von Anfang an darauf hingewiesen, dass die Zurückweisungen an den Grenzen in der aktuellen Form juristisch stark umstritten sind.
Der aktuelle Vorfall um Herrn Dobrindt wirft tatsächlich Fragen auf. Intern wird darüber bereits viel diskutiert.