Sehr geehrter Herr Peick, was tun sie, wenn die Regierung weiterhin an Grenzen kontrollieren will, obwohl heute ein Gericht genau dies untersagt hat?
Ich habe an diesem Wochenende einen riesen Umweg fahren müssen, weil an der Grenze von den Niederlanden nach Deutschland kontrolliert wurde und ich sonst eine Stunde im Stau gestanden hätte. Ich finde die Reisefreiheit in der EU ist ein hohes Gut, was die Bundesregierung nicht antasten sollte und meiner Meinung nach gibt es dafür auch keinen triftigen Grund!

Ich bin ganz bei Ihnen, was die Reisefreiheit innerhalb der EU angeht. Sie ist ein hohes Gut und ein Ausdruck gelebter Freiheit und europäischer Verbundenheit.
Grenzkontrollen sind dabei in Ausnahmefällen erlaubt – jedoch nicht dauerhaft. Worüber das Verwaltungsgericht entschieden hat, sind nicht die Grenzkontrollen selbst, sondern die Zurückweisungen an der Grenze und das auch nur für die drei Betroffenen, die geklagt hatten. Nichtsdestotrotz ist das ein Signal die aktuelle Praxis an den Grenzen zu stoppen. Die SPD hat schon in den Koalitionsverhandlungen immer wieder darauf hingewiesen, dass einige der CDU/CSU Forderungen zu Grenzkontrollen und Zurückweisungen möglicherweise nicht mit geltendem (EU-) Recht vereinbar sind. Es war klar, dass die CDU/CSU-Fraktion eine schärfere Asyl- und Migrationspolitik umsetzen möchte, doch das darf nur im rechtlich vorgesehenen Rahmen passieren. Allgemeine Grenzkontrollen gibt es bereits seit September 2024, doch die verschärften Kontrollen inklusive pauschaler Zurückweisungen hat Alexander Dobrindt als Bundesinnenminister direkt zu Amtsbeginn im Mai angeordnet. Nun sind die Spielräume für die CDU/CSU deutlich kleiner geworden und auch Herr Dobrindt muss sich an Gerichtsurteile halten. Ich erwarte, dass er seine Anordnung zurücknimmt und keine pauschalen Zurückweisungen mehr stattfinden.
Langfristig hoffe ich auf eine gemeinsame europäische Lösung. Eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wurde bereits beschlossen und soll bis Mitte 2026 in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Denn eine gemeinsame europäische Lösung bleibt unerlässlich und nationale Alleingänge führen in der Asylpolitik nicht weiter.