
Aus diesen Gründe halte ich Frau Brosius-Gersdorf für nicht wählbar.
Aus diesen Gründe halte ich Frau Brosius-Gersdorf für nicht wählbar.
Ihre Behauptung weise ich zurück. Wir beschädigen nicht den Ruf von Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht, sondern wir sorgen mit unserer Arbeit dafür, dass die Überparteilichkeit, die breite Akzeptanz und die Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts gewahrt wird.
Das Vorschlagsrecht für Frau Brosius-Gersdorf obliegt aufgrund der parlamentarischen Praxis, die niemand infragestellt, der SPD.
Aus meiner Sicht ist die Haltung der SPD absolut nicht nachvollziehbar.
Für mich ist die Achtung der Menschenwürde, gerade auch des ungeborenen Lebens, nicht verhandelbar. Neben juristischer Exzellenz müssen persönliche Integrität und eine klare verfassungsrechtliche Grundhaltung deutlich erkennbar sein.