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Der Wahlausschuss hat in der Woche der geplanten Wahl im Plenum des Bundestages die drei Kandidierenden gewählt, auch mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion.
Die voraussichtlich am kommenden Donnerstag, den 25.09.2025, zur Wahl stehenden Kandidaten werde ich wählen.
Aus diesen Gründe halte ich Frau Brosius-Gersdorf für nicht wählbar.
Ihre Behauptung weise ich zurück. Wir beschädigen nicht den Ruf von Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht, sondern wir sorgen mit unserer Arbeit dafür, dass die Überparteilichkeit, die breite Akzeptanz und die Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts gewahrt wird.
Das Vorschlagsrecht für Frau Brosius-Gersdorf obliegt aufgrund der parlamentarischen Praxis, die niemand infragestellt, der SPD.
Das Vorschlagsrecht für den Nachfolger von Josef Christ lag bei der CDU/CSU.