Brosius-Gersdorf : War die Entscheidung der CDU-Fraktion, diese Frau als Verfassungsrichterin zur Wahl im Parlament zuzulassen, richtig?

Sehr geehrter Herr H.,
das Vorschlagsrecht für Frau Brosius-Gersdorf obliegt aufgrund der parlamentarischen Praxis, die niemand infragestellt, der SPD. Entscheidender Maßstab dabei ist die Arbeitsfähigkeit und das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts sowie die fachliche und persönliche Eignung der aufgestellten Kandidaten. Im aktuellen Fall ist dies am vergangenen Freitag wegen kurzfristig aufkommender Zweifel nicht gelungen, weshalb die Wahl zur Nachbesetzung mehrerer Verfassungsrichter folgerichtig verschoben wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei