Antwort 19.03.2025 von Henning Rehbaum CDU
Ich habe gegen das Selbstbestimmungsgesetz gestimmt, da der Entwurf der Ampelkoalition zu weit geht und eine Beliebigkeit der Geschlechtszuordnung fördert
Ich habe gegen das Selbstbestimmungsgesetz gestimmt, da der Entwurf der Ampelkoalition zu weit geht und eine Beliebigkeit der Geschlechtszuordnung fördert
Ihr Recht auf Selbstbestimmung ist in Deutschland im Grundgesetz durch den Artikel 2 geschützt:
Ich möchte, dass Frauen selbstbestimmt über eine Fortführung oder einen Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft entscheiden können.
Das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel lehnen wir als CDU/CSU entschieden ab