Wie stehen Sie zu: - Abtreibungen straffrei stellen - Umsetzung der Istanbul Konvention vor wie verabschiedet 2030 - Prostitution in DE - Einführung des sog. nordischen Modell - Hausrecht vs SelbstbG
Ich freue mich auf Ihre Antworten.
Freundlichen Gruß
Sonja U.

Sehr geehrte Frau U.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Schwangerschaftsabbruch
Ich möchte, dass Frauen selbstbestimmt über eine Fortführung oder einen Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft entscheiden können. Die aktuelle Regelung im Strafrecht berücksichtigt das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nicht ausreichend, denn sie bringt zum Ausdruck, dass ein selbstbestimmter Schwangerschaftsabbruch Unrecht sei. Das halten ich für nicht vereinbar mit den Grundrechten von Schwangeren. Deshalb möchte ich § 218 StGB in seiner jetzigen Form streichen und die Voraussetzungen für einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafrechts regeln. Zur Unterstützung der selbstbestimmten Entscheidung der Frau als auch für den Schutz des ungeborenen Lebens gibt es bessere und wirksamere Maßnahmen als das Strafrecht.
Istanbul-Konvention
Ich setze mich für die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention ein. Dafür braucht es zahlreiche konkrete Einzelmaßnahmen, um Frauen in Deutschland besser vor Gewalt zu schützen. Hier nur einige entscheidende Beispiele:
- Ein digitales Gewaltschutzgesetz, denn auch Digitale Gewalt ist Gewalt.
- Eine Verschärfung des Gewaltschutzgesetzes mit gerichtlicher Anordnungsmöglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (sogenannte elektronische Fußfessel) und verpflichtenden Anti-Gewalt-Trainings für Täter sowie einem besseren strafrechtlichen Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt.
- Für alle von Gewalt betroffenen Frauen und ihre Kinder muss ein anonymer Zugang zu Schutz und Hilfestrukturen gewährleistet werden. Ich setze mich daher für etwaige Anpassungen im Melderegister ein.
- Ein Wahlgerichtsstand auch in Kindschafts-, Abstammungs- oder Kindesunterhaltsverfahrens sollte eingeführt werden. Der gewaltausübende Elternteil soll dadurch nicht mehr in der Lage sein, den Aufenthaltsort des von Partnerschaftsgewalt betroffenen Elternteils nach der Trennung über den aktuellen Aufenthaltsort des Kindes herausfinden zu können.
Prostitution
Momentan wird das deutsche Prostituiertenschutzgesetz evaluiert. Die Ergebnisse dieser wissenschaftlichen Untersuchung werden in diesem Jahr veröffentlicht. Sobalddie Ergebnisse vorliegen, werde ich prüfen, welchen Handlungsbedarf ich sehe. Dabei leitet mich der Kampf gegen Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung und Gewalt gegen Sexarbeiterinnen.
Selbstbestimmungsgesetz
Das Selbstbestimmungsgesetz hat keine Auswirkungen auf den Zugang zu geschützten Räumen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bleibt von dem Selbstbestimmungsgesetz unberührt. Die Verbote von Ungleichbehandlungen gelten weiterhin ebenso wie ihre Ausnahmen. Orte wie Saunen, Schwimmbäder und Fitnessstudios besuchen Menschen unterschiedlicher Geschlechter. Andererseits bleibt es im Rahmen des Hausrechts weiterhin möglich, aus sachlichem Grund wie etwa zum Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit (zum Beispiel beim Zugang zu Saunen für Frauen oder Umkleidekabinen) im Einzelfall zu differenzieren.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Sinnokrot