Frage von Peter R. • 22.10.2019
Antwort von Alexander Krauß CDU • 13.02.2020
(...) Ich bin überzeugt, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) durch die Prüfung und gegebenenfalls Aufnahme von Medien in die Liste jugendgefährdender Medien („Indizierung“) für den Jugendschutz einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag leistet. Indizierte Medien dürfen nicht mehr beworben werden. (...)