(...) Dabei wird die Vielfalt des islamischen Lebens und der islamischen Theologie, wie sie nicht zuletzt auch in Deutschland vielerorts praktiziert wird, vollkommen ignoriert. Den Kulturkampf, den die AfD mit ihrem Antrag heraufbeschwört, ist kein Mittel des Rechtsstaates, sondern verstößt seinerseits diametral gegen unsere Grundwerte, gegen die Menschenrechte, die Freiheits- und Gleichheitsrechte unseres Landes. (...)
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(...) Ich für meinen Teil hatte die Bemerkung während der Debatte so verstanden, dass Abgeordneter Nouripour hier auf die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit abgezielt hat, wie sie in Artikel 4 unseres Grundgesetzes festgeschrieben ist. So lange Menschen ihre Religion im Rahmen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ausüben, ist daran nichts auszusetzen. (...)
(...) Das Suren-Bingo lässt sich auch mit der Bibel oder der Tora spielen. Die Scharia selbsDie Scharia selbst ist kein kodifiziertes Rechtsbuch eine Richtschnur des Islams für die Menschen. Deshalb gibt es so viele verschiedene Vorstellungen darüber, wie die Scharia auszulegen ist. (...)
Sehr geehrte Frau M.,
zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
(...) Religionsfreiheit ist ein hohes Gut, die Europäische Menschenrechtskonvention gewährleistet jedermann Religionsfreiheit, jedoch darf geltendes EU-Recht nicht durch religiöse Regeln eingeschränkt oder sogar aufgehoben werden, ein Scharia-Vorbehalt ist somit ausgeschlossen. Dies gilt im Falle eines Beitritts natürlich auch für Albanien. (...)
(...) Ich kann natürlich nicht ausschließen, dass Bürger das Grundgesetz nicht akzeptieren oder in Konfliktfällen andere Normen höher halten. Das dürfte Islamisten ebenso betreffen wie Reichsbürger. (...)