
Die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug liegt bei den Ländern. Es bleibt insoweit bei der bisherigen Rechtslage.
Die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug liegt bei den Ländern. Es bleibt insoweit bei der bisherigen Rechtslage.
Nach geltendem Recht entscheiden Sportvereinigungen und Zusammenschlüsse weitgehend in eigener Zuständigkeit darüber, welche Personen zu welchen Wettbewerben zugelassen werden
Auch Sportvereine müssen sich öffnen und den gesellschaftlichen Lebensrealitäten anpassen. Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz ist ein Bekenntnis für eine diverse Gesellschaft verbunden.
Das Selbstbestimmungsgesetz wird ein Offenbarungsverbot enthalten, das mit einer Bußgeldbewehrung abgesichert wird.
Politik kann die Frage nach den Ursachen von Geschlechtsinkongruenzen nicht beantworten, wohl aber einen Rahmen für gute Beratung und Begleitung setzen.