Darüber hinaus haben wir schon 2023 das Blutspendeverbot für queere Männer und trans*-Personen aufgehoben. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen bei der Blutspende keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien mehr sein.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 08.05.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 23.02.2024 von Thorsten Frei CDU
Denn der größte Faktor für Suizidgedanken ist oftmals das Gefühl fehlender gesellschaftlicher Akzeptanz für die eigene Situation.
Antwort 23.01.2024 von Jürgen Lenders FDP
Die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug liegt bei den Ländern. Es bleibt insoweit bei der bisherigen Rechtslage.
Antwort 26.06.2024 von Ulle Schauws BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nach geltendem Recht entscheiden Sportvereinigungen und Zusammenschlüsse weitgehend in eigener Zuständigkeit darüber, welche Personen zu welchen Wettbewerben zugelassen werden
Antwort 11.06.2024 von Hakan Demir SPD
Auch Sportvereine müssen sich öffnen und den gesellschaftlichen Lebensrealitäten anpassen. Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz ist ein Bekenntnis für eine diverse Gesellschaft verbunden.
Antwort ausstehend von Tessa Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN