
Bei der Beihilfe handelt es sich um ein rechtlich eigenständiges beamtenrechtliches Sicherungssystem im Krankheitsfall, das dem Grundsatz der Anlassbezogenheit unterliegt.
Bei der Beihilfe handelt es sich um ein rechtlich eigenständiges beamtenrechtliches Sicherungssystem im Krankheitsfall, das dem Grundsatz der Anlassbezogenheit unterliegt.
Um Ihre Frage beantwortet zu bekommen, ob die Einführung der Pauschalen Beihilfe gegen das Grundgesetz verstößt, empfehle ich Ihnen einen Fachjuristen anzufragen.
Der Referentenentwurf sieht vor, dass auch Empfänger:innen von Versorgungsbezügen des Bundes die Inflationsausgleichszahlung erhalten sollen.
Ich kann Ihnen nur so viel sagen, dass BMI selbstverständlich mit der bis 2021 rückwirkenden einmaligen Ausgleichszahlung plant.
Erste Gespräche mit den beteiligten Ministerien haben wir dazu bereits geführt.
Aufgrund der Rechtsprechung müssen die Länder und der Bund die Beamtenbesoldung anpassen.