Ich stimme Ihnen zu, dass Menschen, die dauerhaft Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, hier auch über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht verfügen sollten. Dies geht natürlich idealerweise über die Einbürgerung, weil nur so eine vollständig gleichberechtigte Teilhabe - auch mit allen demokratischen Rechten - möglich ist. Selbstverständlich ist aber auch ohne Einbürgerung ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht möglich.
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Ich hoffe darauf, dass Russland seinen brutalen Angriffskrieg auf die Ukraine zeitnah beenden wird - gleichwohl müssen wir davon ausgehen, dass der Krieg noch andauern wird.
Die Westbalkanregelung ist für ukrainische Geflüchtete ungeeignet, da sie ein verbindliches Arbeitsplatzangebot eines deutschen Arbeitgebers sowie allgemeine Visumsvoraussetzungen und weitere Anforderungen erfordert.
Wir brauchen eine Anschlusslösung für die ukrainischen Geflüchteten und daran wird gerade gearbeitet.
Für mich als Christdemokrat gilt: Wer vor Krieg, Gewalt und Verfolgung flüchtet, verdient unseren Schutz.
Grundsätzlich gilt die Voraufenthaltszeit, ab dem Zeitpunkt, wo man "rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt" in Deutschland hat. In der Regel ist das der erste auf Dauer angelegte Aufenthaltstitel.