Frage von Felix H. • 16.05.2025

Antwort ausstehend von Matthias Kollatz SPD
Gerne verweise ich Sie auf die Datenschutzerklärung auf der Website der Grünen Landtagsfraktion NRW. Dort finden Sie alle Informationen.
Das Ziel des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens ist eine rechtliche Klärung. Eine Regelung, die nur in einem Bundesland gilt, ist nicht erstrebenswert.
Kontrollbefugnis der Datenschutzbeauftragten gilt auch ggü. Staatsanwaltschaften
Stärkung der Datenschutzkonferenz und zentrale Koordinierung sind wünschenswert,
die Initiativen der Bundesebene bleiben abzuwarten