Antwort 11.02.2026 von Lena Zagst BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ein strukturelles Problem mit dem Büro des Beauftragten und seiner Arbeit ist hierbei nicht erkennbar.
Ein strukturelles Problem mit dem Büro des Beauftragten und seiner Arbeit ist hierbei nicht erkennbar.
Die Rechtsprechung betrachtet die Impressumspflicht als verhältnismäßig, um die Durchsetzung von Recht (zum Beispiel bei strafbaren Inhalten) zu ermöglichen.
Deutschland ist zwar dafür bekannt, EU-Recht oft zu spät umzusetzen, aber in diesem Fall ist es nicht nachvollziehbar, warum es so lange dauert
Nachrichtlich füge ich gerne hinzu, dass das Land Berlin in seinen Beratungen zum ASOG entschieden hat, dass Palantir nicht angewendet werden soll.