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Es gibt viele Gründe, weshalb Geflüchtete es besonders schwer haben, regulären Wohnraum zu finden. Wir sind deshalb sehr dankbar dafür, wenn sich engagierte Bürgerinnen und Bürger genau darum bemühen.
Die Fortschreibung des § 107d BeamtVG ist Teil eines Gesetzentwurfes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation, der in der Bundesregierung zur Zeit noch abgestimmt wird.
Grundsätzlich ist das Bürgergeld eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und soll das menschenwürdige Existenzminimum sichern. Solche Leistungen sollen nur erhalten, wer den eigenen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken kann.
Die Leistung wird nicht aus der Rentenkasse erbracht. Somit ist der von Ihnen erwähnte Zusammenhang nicht korrekt.