Frage von Pater A. • 15.05.2020

Antwort von Daniela Ludwig CSU • 27.05.2020
Unser Fahrerlaubnisrecht stammt aus dem Jahr 1909 mit dem „Reichsgesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“.
Unser Fahrerlaubnisrecht stammt aus dem Jahr 1909 mit dem „Reichsgesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“.
(...) dass ich mich auch über die Rechtsprechung regelmäßig auf dem Laufenden halte (...)
(...) Niemand muss sich hier rechtfertigen. (...)
(...) der Besitz von fünf Gramm Cannabis ist in den Niederlanden legal. Der Ankauf größerer Mengen ist dagegen strikt verboten. (...)
(...) was in der Theorie gut klingt, muss in der Praxis nicht unbedingt funktionieren. Der staatliche Verkauf von Cannabis ist einer dieser Fälle. (...)