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Jan-Marco Luczak
CDU
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Frage von Hans S. •

Frage an Jan-Marco Luczak von Hans S. bezüglich Recht

Hallo Herr Luczak,

meine Frage lautet:

Warum fällt Cannabis immer noch unter das BtMG?
Sinn und Zweck des BtMG war ja bei dessen Einführung (und sollte es meiner Kenntnis nach auch sein) die Reduzierung des Angebots und eine Verringerung der Nachfrage von Betäubungsmitteln.
Wie ich dem diesjährigen Drogen-und Suchtbericht der Bundesregierung entnehme. Ist dies bei Cannabis jedoch ausdrücklich nicht der Fall der Konsum ist die letzte 10 Jahre über jedes Jahr weiter angestiegen und die Verfügbarkeit hat immer weiter zugenommen.

Ist es nicht so, dass wenn Sinn und Zweck eines Gestzes nicht erfüllt sind, dass Gesetz nicht geeignet ist und damit zu überarbeiten ist?

Meine letzte Frage bezieht sich auf die Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten.
Wir sehen aus dem diesjährigen Drogen-und Suchtbericht dass mittlerweile über 46% der 18- bis 24 jährigen Cannabiskonsumerfahrung haben.

Sind diese in ihren Augen alles Kriminelle?

Es würde ja dann fast auf die Hälfte aller Leute in dieser Altersgruppe zutreffen.

Ich freue mich auf ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Hans Summa

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Summa,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie mich auf das Thema Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten bzw. Cannabis-Legalisierung ansprechen. Ich bitte um Nachsicht für die späte Antwort, die Corona-Pandemie hat auch bei unseren Büroabläufen im Bundestag ihren Tribut eingefordert.

Ich sehe eine Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken kritisch. Dabei geht es nicht darum, die Konsumenten zu kriminalisieren. Es muss aber deutlich werden, dass es sich bei Cannabis um eine Droge handelt, die süchtig macht und - insbesondere mit Blick auf den in den letzten Jahren deutlich angestiegen den THC-Gehalt - mit schwerwiegenden gesundheitlichen Risiken und Langzeitfolgen einhergehen kann. Cannabiskonsum führt nicht selten zu Depressionen, Psychosen und einer geschädigten Gedächtnisleistung. Das wird oftmals verharmlost. Daher fällt Cannabis auch zu Recht in die Kategorie der Betäubungsmittel, deren Verwendung im BtMG geregelt sind.

Obwohl das Verbot von Cannabis nicht zum Verschwinden dieser Droge vom Markt geführt hat, so ist jedoch eine Legalisierung von Cannabis ist mit einem deutlichen Zuwachs des Konsums verbunden. Dies zeigen Studien aus den US-Bundesstaaten, in denen bereits eine Legalisierung erfolgt ist. Verantwortungsvolle Gesundheits- und Drogenpolitik muss aber einer Ausweitung riskanter und gesundheitsgefährdender Konsummuster entgegenwirken und nicht der Ausbildung einer Abhängigkeit Vorschub leisten. Denn eine Sucht ist häufig mit dramatischen persönlichen Schicksalen verbunden, die sich auf gesamte Umfeld, nicht zuletzt auf die Familie des Betroffenen auswirkt.

Gemäß der Drogenaffinitätsstudie 2015 der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist der Anteil Jugendlicher im Alter von 12 bis 17 Jahren, die in den letzten zwölf Monaten vor der Befragung Cannabis konsumiert haben, von 4,6 % im Jahr 2011 auf 6,6 % im Jahr 2015 angestiegen. Auch bei jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren zeigt sich seit 2008 ein Wiederanstieg des Konsumverhaltens. Beginnt man bereits im Jugendalter, Cannabis zu konsumieren, so liegt die Wahrscheinlichkeit bei 17 Prozent, eine Abhängigkeit zu entwickeln. Diese Entwicklung empfinde ich als zutiefst besorgniserregend. So sehr ich auch sehe und anerkenne, dass in der Realität viele Menschen Cannabis konsumieren, ohne dass es zu einer Abhängigkeit oder schwerwiegenden Gesundheitsbeeinträchtigung kommt, sollten wir diese Droge nicht durch eine Legalisierung verharmlosen.

Ich hoffe, Ihnen meinen Standpunkt hiermit näher gebracht zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Jan-Marco Luczak

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