
(...) zu 2.) Das Grundgesetzt gewährt allen Bürgerinnen und Bürgern Religionsfreiheit. Dieses Recht darf selbstverständlich auch wahrgenommen werden. (...)
(...) zu 2.) Das Grundgesetzt gewährt allen Bürgerinnen und Bürgern Religionsfreiheit. Dieses Recht darf selbstverständlich auch wahrgenommen werden. (...)
(...) Es ist Teil meines liberalen Selbstverständnisses, dass Extremismus und Terrorismus nicht toleriert und mit der vollen Härte des Gesetzes bekämpft werden sollten. Antisemitismus bleibt aber leider ein weit verbreitetes Phänomen, das es konsequent zu bekämpfen gilt. Jahr für Jahr werden auch in Deutschland Straftaten begangen, die sich gegen Menschen jüdischen Glaubens richten. (...)
(...) Aber Sie stellen zu Recht fest, dass das Thema Islam sehr emotional besetzt ist und meistens sehr unsachlich diskutiert wird. Einerseits erleben wir das Problem, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen unter Muslimen in der veröffentlichten Meinung ausgespart oder beschönigt werden. (...)
Sehr geehrter Herr Weizmann,
(...) Gleiches gilt für die Religionsfreiheit. Unabhängig von den von Ihnen zitierten Beispielen stimme ich Ihnen jedoch zu, dass es in Deutschland abseits des direkten staatlichen Einflusses Tendenzen zur Etablierung islamfeindlicher Stimmen gibt. Einen Vergleich zur Judenverfolgung im dritten Reich, wie Sie ihn ziehen, halte ich für unzulässig! (...)