(...) Ebenso gilt aber, dass keine Regierungsmehrheit geben darf, die ihre Mehrheit allein auf den Sondervorteil der Überhangmandate stützt. Überhangmandate verzerren bereits heute den Wählerwillen erheblich: obwohl die CDU bei der Bundestagswahl 2009 in Baden-Württemberg rund 400.000 Stimmen verloren hat, hat sie dort zehn Mandate hinzugewonnen. Gerade bei knappen Ergebnissen verbunden mit einer sinkenden Wahlbeteiligung drohen ohne Reform des Wahlrechts in Zukunft weitere Überhangmandate. (...)
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(...) Die Oppositionsfraktionen, auch DIE LINKE; haben Gesetzentwürfe vorgelegt, die es ermöglicht hätten, fristgemäß ein neues Wahlrecht zu beschließen. (...) Dahinter steckt das Ringen um eigene Vorteile, da ja bisher vor allem CDU/CSU von Überhangmandaten profitiert haben. (...)
(...) Je näher die Frist des Bundesverfassungsgerichts rückte, desto größer wurde die mediale Aufmerksamkeit. Gerade die Oppositionspolitiker haben das Urteil zum negativen Stimmgewicht genutzt, um gegen Überhangmandate zu kämpfen. Überhangmandate sind jedoch bis zu einer gewissen Höhe auch vom Bundesverfassungsgericht als zulässig erklärt worden. (...)
(...) Die Gesetzesentwürfe der Oppositionsfraktionen, die lediglich auf die Abschaffung von Überhangmandaten abzielen, verkennen das eigentliche Problem und greifen damit zu kurz. Das Bundesverfassungsgericht hat Überhangsmandate gebilligt, da es in ihnen nicht die Ursache für das sogenannte negative Stimmgewicht sieht. Eine Beseitigung der Überhangmandate erfüllt folglich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht. (...)
(...) Allerdings: Die Stadtbahn als solche ist ein interessantes Verkehrsmittel. Statt mit der Stadtbahn ein neues, zusätzliches System anzuschaffen, wollen wir das vorhandene Bussystem ausbauen und modernisieren, um den zusätzlichen Bedarfen im ÖPNV Rechnung zu tragen. Wir wollen die Kapazitäten des Bussystems steigern, zusätzliche und größere Busse anschaffen, weitere Busspuren einrichten, Vorrangschaltungen von Ampeln einrichten und Haltestellenbuchten umbauen. (...)