(...) Unabhängig von dieser Rechtsstreit trifft es nicht zu, dass Deutschland "immer wieder darin auffällt, EU-Richtlinien nicht in nationales Recht umzusetzen". Bei der Richtlinienumsetzung zum Binnenmarkt hat Deutschland 1,1% der Richtlinien noch nicht umgesetzt und damit den vorgesehenen Grenzwert von 1% nur sehr knapp überschritten. Wir befinden uns damit im unteren Mittelfeld aller EU-Staaten. (...)
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(...) Auch das Dublin-Abkommen ist geltendes EU-Recht. In Bezug auf die Flüchtlingskrise 2015 war es nicht außer-Kraft gesetzt, sondern es ist festgestellt worden, dass das System nicht funktioniert. (...)
(...) Das Asylgesetz ist selbstverständlich gültig, Einen §16a gibt es nach meiner Kenntnis in dem Gesetz allerdings gar nicht. Abkommen in der EU haben einen komplizierten Mechanismus damit sie gekündigt oder außer Kraft gesetzt werden können. (...)

(...) Stelle, wobei auch LKW und KFZ als Rüstungsgüter gelten, die bei Polizei und Militär - ohne Waffen - eingesetzt werden, auch Schutzausrüstungen oder Minenräumsuchgeräte u.a.m. Die Waffenexporte an die kurdischen Peschmerga waren wichtig als schneller Schutz vor dem IS und wurden mit politischen Stabilisierungsversuchen begleitet. Fluchtursachen können in der Tat nur durch langfristiges Engagement politischer Art beseitigt werden. (...)