Frage von Daniel A. • 05.06.2024

Antwort von Esra Limbacher SPD • 12.06.2024
Deshalb ist es richtig, dass wir in §20 des Wohnungseigentümergesetzes eine entsprechende Privilegierung von Stecksolargeräten aufnehmen werden.
Deshalb ist es richtig, dass wir in §20 des Wohnungseigentümergesetzes eine entsprechende Privilegierung von Stecksolargeräten aufnehmen werden.
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der den Einbau von sogenannten „Balkonkraftwerken“ regelt, wurde im Bundestag erfolgreich verabschiedet.
Dieser Gesetzentwurf steht heute im Deutschen Bundestag auf der Tagesordnung.
Eine abschließende Lesung der vorliegenden Gesetzesentwürfe ist in der Tat überfällig