Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
100.000 € für mehr Demokratie
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Für mich zeigt der schreckliche Anschlag in Magdeburg, dass unsere Sicherheitsbehörden nicht auf der Höhe der Zeit sind.
Gleiche Antwort auf beide Fragen: Nach § 51 BPolG besteht nach einer rechtmäßigen Polizeikontrolle auch im Schadensfall kein Anspruch auf Schadensersatz.
Auf beide Fragen gleiche Antwort: Eine Aufnahme des Aufopferungsanspruchs an dieser Stelle im BPolG halte ich für nicht geboten.