Wieso verstößt der Bundestag gegen den Artikel 3 Ziffer 1 hinsichtlich Festlegung Diäten, Rentenversicherungspflicht, Krankenversicherungspflicht ?
Sehr geehrter Herr Scheurell,
hinsichtlich der ständigen Erhöhung der Lasten der Bürger stellt sich für uns die Frage, ob das Grundgesetz für die Abgeordneten im Land- und Bundestag nicht gilt?
Wieso können diese Politiker nicht in die Sozialkassen (Rente / Beamte / Krankenkasse) gemäß Ihres Verdienstes Ihren Beitrag leisten genauso wie jeder andere Bürger in diesem Land?
Worin bestehen unsere demokratischen Rechte hinsichtlich Mitbestimmung?

Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz liegt nicht vor. Dieser Artikel fordert Gleichbehandlung bei wesentlich gleichen Sachverhalten – das freie Abgeordnetenmandat ist jedoch kein klassisches Arbeitsverhältnis. Der besondere Status des Mandats, verankert in Art. 38 GG, rechtfertigt daher auch eine gesonderte Regelung zur Altersversorgung. Diese soll vor allem die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichern und sie vor äußerer Einflussnahme schützen.
Dennoch halte ich es persönlich für gesellschaftlich geboten, Altersversorgung und Krankenversicherung an die gesetzlichen Systeme anzugleichen – nicht aus juristischem Zwang, sondern aus Gründen der Fairness und Glaubwürdigkeit. Wer Politik für alle macht, sollte sich auch in dieselben Systeme wie alle einbringen.
Deshalb setze ich mich dafür ein, dass Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Verfassungsmäßig ist das aktuelle Modell – doch eine Reform ist überfällig!