Über die Wahl von Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts entscheidet ausschließlich der Bundestag beziehungsweise der Bundesrat. Der Bayerische Landtag ist daran nicht beteiligt.
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ich hätte bei der leider verschobenen Abstimmung für Frau Brosius-Gersdorf gestimmt und hätte das weiterhin getan. Ich bedaure ihren Rückzug sehr.
Eine Entscheidung von dieser Tragweite braucht Sorgfalt, Verantwortung und gegenseitigen Respekt. Die Fraktionsführungen werden die Sommerzeit nutzen, um im engen Austausch eine tragfähige Lösung zu erarbeiten.
Sie SPD steht weiter uneingeschränkt hinter der Kandidatin, Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf. An ihrer Eignung besteht kein Zweifel. Sie bringt die fachliche Kompetenz, persönliche Integrität und demokratische Haltung mit, die dieses Amt erfordert. Sie hat sich gegen unsachliche Vorwürfe zur Wehr gesetzt und gleichzeitig klargemacht, worum es geht: Die Unabhängigkeit der Justiz und das Vertrauen in unsere Institutionen. Das sind zentrale Werte unseres Rechtstaats. Und dafür stehen wir ein.