Antwort 18.09.2022 von Stephan Brandner AfD
Auf meine dahingehende Frage wurde mitgeteilt, bezifferbare Kosten wären nicht entstanden.
Auf meine dahingehende Frage wurde mitgeteilt, bezifferbare Kosten wären nicht entstanden.
Grundsätzlich sind alle Angehörigen der Polizei selbstverständlich verpflichtet, sich an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu halten.
Alle Bundesländer und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sind der Auffassung, dass mit dieser Regelung die Sichtbarkeit der Einsatzfahrzeuge weiterhin erhalten bleibt.
Selbstverständlich ist es absolut inakzeptabel, wenn Polizeibeamtinnen oder -beamte unter Einfluss von illegalen Betäubungsmitteln ihren Dienst antreten. Entsprechend war mir eine umfassende Ermittlung der genannten Sachverhalte durch die Soko Nightlife ein wichtiges Anliegen.