Den Antrag auf ein Parteienverbot können verschiedene Institutionen stellen: die Bundesregierung, Vertreter des Bundesrates (der Vertretung der Bundesländer), der Bundestag oder der Bundespräsident. In der Regel wird die Bundesregierung den Antrag stellen.
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Antwort 05.09.2023 von Jörg Vogelsänger SPD
Antwort 11.09.2023 von Antonia Hillberg SPD
Eine Zusammenarbeit mit der AfD lehne ich daher kategorisch und aus Überzeugung ab. Ich bin froh über die aktuellen Statements der SPD auf Bundes- und Landesebene, die dies ebenso sehen!
Antwort 31.08.2023 von Oliver Hildenbrand BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Unsere Demokratie muss wehrhaft sein und verfassungsfeindliche Parteien bekämpfen können.
Antwort 05.10.2023 von Frank Steinraths CDU
Die Frage nach dem AfD- Verbot ist aus meiner Sicht eine rechtlich nicht einfach zu beantwortende Frage
Antwort 22.09.2023 von Dagmar Schmidt SPD
Ich würde mich in der jetzigen Situation nicht für ein generelles Verbot der AfD Partei einsetzen. Doch ich halte eine Überwachung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz für notwendig.
Antwort 24.08.2023 von Thomas Schäfer FDP
Ein Verbotsverfahren stärkt die AfD und ist deswegen schädlich. Wir müssen diese rechtsnationale Parte mit politischen Mitteln bekämpfen.