Antwort 24.07.2024 von Marco Böhme Die Linke
Das Parlament sollte über die Frage eines Parteiverbotes nicht entscheiden. Ein Gericht aber schon.
Das Parlament sollte über die Frage eines Parteiverbotes nicht entscheiden. Ein Gericht aber schon.
Eine Partei kann durch das Bundesverfassungsgericht nur dann verboten werden, wenn sie vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen will.
Die Sorge vor Unterwanderung demokratischer Strukturen durch die AfD ist groß. Wichtig, über rechtsstaatliche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, zu diskutieren.
Ein Verbotsverfahren ist bei entsprechenden Erfolgsaussichten zu unterstützen.
Lieber bekämpfe ich mit Sachargumenten und einer bürgernahen Politik.