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Oliver Hildenbrand
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Axel H. •

Sehr geehrter Herr Hildenbrand, wie stehen Sie zu einem Verbotsverfahren für die AfD?

Warum wehrt sich Ihre Partei und auch die SPD nicht öffentlickeitswirksamer gegen die unberechtigten Kritiken in Sachen Baerbock und Habeck?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die AfD befindet sich seit ihrer Gründung in einem anhaltenden und immer weiter fortschreitenden Radikalisierungsprozess. Rechtsextreme, rassistische und menschenverachtende Positionen sind fester Bestandteil ihres Programms, ihrer Strategie und der Verlautbarungen ihres Führungspersonals. Es gibt zahlreiche Hinweise auf demokratie- und verfassungsfeindliche Bestrebungen und Vernetzungen. 

Unsere Demokratie muss wehrhaft sein und verfassungsfeindliche Parteien bekämpfen können. Obwohl ich die politische Auseinandersetzung für vordringlich halte, schließe ich ein AfD-Verbot als letztes Mittel deshalb nicht aus. Allerdings muss dies juristisch sehr genau geprüft werden. Unser Grundgesetz sieht vor, dass eine Partei nur durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verboten werden kann. Es wird allein nach verfassungsrechtlichen Maßstäben entschieden. Und die rechtlichen Hürden für ein Parteiverbot liegen hoch. 

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD seit März 2021 als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein. Wenn sich die tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen im Zuge dieser Verdachtsfallbearbeitung für den Verfassungsschutz zur Gewissheit verdichten sollten, würde eine Höherstufung zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung erfolgen. Dann wäre die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens durch Bundestag, Bundesrat und/oder Bundesregierung aus meiner Sicht sehr ernsthaft in Erwägung zu ziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Hildenbrand

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