Porträt von Antonia Hillberg in einem blauen Blazer.
Antonia Hillberg
SPD
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Frage von Sebastian L. •

Würden Sie sich bei der Landesregierung für die Prüfung eines AfD-Verbot einsetzen?

Sehr geehrte Frau Hillberg,
die AFD Landesverbände werden in mehreren Bundesländern durch den Verfassungsschutz beobachtet und in weiten Teilen als Rechtsextrem eingestuft. Der Landesverband Thüringen gilt gesichert als rechtsextrem und sein Vorsitzender Bern Höcke darf als "Faschist" bezeichnet werden.

Der Bundesparteitag der AFD hat gezeigt, dass die Mitglieder ganz bewusst gegen die Demokratie vorgehen, die EU abschaffen und Menschen, die nicht in Ihr Weltbild passen, wie auch immer geartet aus der Welt schaffen wollen. Wenn eine Partei dermaßen bestrebt ist, die Demokratie abzuschaffen, ist es nur demokratisch, diese Partei zu verbieten. Daher möchte ich sie bitten, sich für ein Parteiverbots-Verfahren einzusetzen, damit das Bundesverfassungsgericht durch den Bundesrat dazu beauftragt wird, die gesamte AFD auf Verfassungstreue zu prüfen. Sollte herauskommen, dass sie das nicht ist, muss sie verboten werden.

Ich danke Ihnen im Voraus

Beste Grüße
Sebastian L.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Anfrage an mich!

Auch ich sehe die aktuellen Entwicklungen und die hohen Umfragewerte der AfD mit Besorgnis. Im Niedersächsischen Landtag ist das Auftreten der AfD-Fraktion besorgniserregend. Diese Partei ist meiner Ansicht nach durch ihren Rassismus, ihre Homophobie und nicht zuletzt auch durch ihre Frauenfeindlichkeit kein Bündnispartner oder gar Koalitionspartner. Das Menschen- und Gesellschaftsbild der AfD richtet sich klar gegen ein gleichberechtigtes und solidarisches Zusammenleben. Eine Zusammenarbeit mit der AfD lehne ich daher kategorisch und aus Überzeugung ab. Ich bin froh über die aktuellen Statements der SPD auf Bundes- und Landesebene, die dies ebenso sehen!

Der Verein “Deutsches Institut für Menschenrechte” (DIMR) sieht die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD mittlerweile als erfüllt an. So kommt der Verein in einer Analyse zu dem Schluss, dass die Partei durch
ihre Gefährlichkeit gemäß Art. 21 GG verboten werden könnte. Die ganze Publikation finden Sie hier: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Analyse_Studie/Analyse_Warum_die_AfD_verboten_werden_koennte.pdf

Nichtsdestotrotz zeigt sich am Verbotsverfahren der NPD, dass das Verbot einer Partei äußerst schwierig und langjährig sein kann. Ein Verbotsverfahren müsste daher planvoll und gut durchdacht sein. Bisher gab es in Deutschland zwei erfolgreiche Verbotsverfahren: Einerseits das Verbot der SRP im Jahr 1952, andererseits das Verbot der KPD im Jahr 1956.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Antragsberechtigung für ein mögliches Verbotsverfahren. Diese haben gemäß § 43, Abs. 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetz nur die Bundesregierung, der Bundesrat und der Deutschen Bundestag. Sofern sich die Organisation der Partei nur auf ein Bundesland beschränkt, so ist nach § 43, Abs. 2 auch die entsprechende Landesregierung antragsberechtigt. Dies ist jedoch im Fall der AfD nicht gegeben.

Ich bin mir sicher, dass wir durch aktiv gelebte und solidarische sozialdemokratische Politik eine starke und kraftvolle Antwort auf den Rechtsruck der Gesellschaft geben können. Wir müssen daher die Erfolge unserer Politik stärker in den Vordergrund rücken und Streitigkeiten zwischen Koalitionsparteien nicht öffentlich austragen. So schaffen wir es auch, Menschen von unserer Politik zu überzeugen und für unsere Demokratie zu begeistern.

Mit freundlichen Grüßen

Antonia Hillberg

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