
Zivilisten werden durch das Völkerrecht immer geschützt.
Zivilisten werden durch das Völkerrecht immer geschützt.
Wohl aber kennt sie (in Art. 49 des vierten Genfer Abkommens „über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten“) das Verbot, dass die Besatzungsmacht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportiert oder umsiedelt.
Zivilisten dürfen nicht als menschliche Schutzschilde benutzt werden. Die Besatzungsmacht darf auch keine Zivilisten aus dem eigenen Land in die besetzten Gebiete verschleppen oder verschicken.
Militärische Ziele sind darüber hinaus Kombattanten der gegnerischen Partei und Zivilpersonen, sofern und solange sie unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen, weil sie dadurch ihren Schutz als Zivilpersonen verlieren.
Gegen nationale Alleingänge
Als Berufsträger bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet und darf meine Mandanten nicht offenlegen.