Eine regelmäßige Erneuerung der Zusammensetzung von Fraktionen finde ich durchaus richtig und wichtig, drei Legislaturen finde ich dafür eine gute Größe.
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Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer einstweiligen Anordnung festgestellt, dass eine Auslieferung von Maja T. rechtlich nicht in Betracht kommt. Zum Zeitpunkt des Erlasses dieser einstweiligen Anordnung war die Auslieferung allerdings bereits vollzogen, so dass jetzt keine rechtliche Möglichkeit mehr besteht, um die einmal ausgelieferte Person nach Deutschland zurück überstellen zu lassen.
Die Schaffung von energieeffizientem und nachhaltigem Wohnraum ist gerade in Zeiten steigender Energiepreise und des Klimawandels ein wichtiges Ziel meiner Arbeit.
Ihre Einschätzung ist richtig: In Deutschland gibt es aktuell keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung, Photovoltaik-Anlagen auf Dächern oder Grundstücken zu installieren.
Frau Klöckner hofft sehr, dass die Fraktionen unmittelbar nach der Sommerpause zu einer tragfähigen und im breiten Konsens getragenen Entscheidung kommen werden.