
Gegen Verfassungsfeindinnen und -feinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit.
Gegen Verfassungsfeindinnen und -feinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit.
Gesinnungen lassen sich nicht einfach verbieten. Deswegen bin ich dagegen.
Katrin Göring-Eckardt hat erst kürzlich in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung auf eine ganz ähnliche Frage so geantwortet: „Es stimmt, die Regierung muss liefern. Aber Kritik an der Bundesregierung kann keine Ausrede sein, eine Partei zu wählen, die unser freies Zusammenleben attackiert und sich nicht um die sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen kümmert.“
Als SPD kämpfen wir seit 160 Jahren gegen rechts. Dabei lassen wir nicht nach und behalten die aktuellen Entwicklungen genau im Blick. Denn für uns ist klar: Eine demokratische und solidarische Gesellschaft lebt vom Respekt vor vielfältigen Herkunftsgeschichten, Glaubensrichtungen, Biografien, Lebensentwürfen sowie vor sexuellen Identitäten. Diesen Respekt bringen wir allen Menschen entgegen.
Der Verfassungsschutz hat bereits drei Landesverbände der AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft und laut einem Gerichtsurteil darf Herr Höcke Faschist genannt werden.