Frage von Lars M. • 04.07.2024

Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es gibt unterschiedliche Definitionen für Kurzstreckenflüge. Auf EU-Ebene gilt ein Flug bis 3.500 km bzw. bis 4.000 km als Kurzstrecke, und ein Flug bis 500 km als sehr kurze Strecke.
Ganz wichtig ist dabei aber der zweite Teil Ihrer Frage: Ja, es wird dabei das Bargeld erhalten.
Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag, 4. Juli 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ (20/9890) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (20/12146) angenommen.
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