Frage von Jessica V. • 05.07.2024

Antwort von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 11.09.2024
Als Bundestagsabgeordneter und Queer-Beauftragter liegt das Notrufsystem nicht in meinem Zuständigkeitsbereich.
Als Bundestagsabgeordneter und Queer-Beauftragter liegt das Notrufsystem nicht in meinem Zuständigkeitsbereich.
Klar ist auch, dass einmal ausgeführte Leistungen nicht doppelt bezahlt werden müssen. Wenn der Hauswart beispielsweise die Wasserversorgung betreut, dann dürfen für diese Kostenart keine gesonderten Kosten angesetzt werden, da sie mit der Vergütung für den Hauswart bereits abgegolten sind.
Nein - ich unterstütze den Antrag der CDU nicht.
Das Hamburgische Grundsteuergesetz verfolgt für die Frage der Lastenverteilung im Bereich der Grundsteuer B das Prinzip der Äquivalenz.