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In Deutschland regelt Artikel 21 des Grundgesetzes, dass nur das Bundesverfassungsgericht eine Partei verbieten kann, nicht das Volk per Abstimmung.
Die AfD und ihre Vertreter:innen vertreten rechtsextreme und verfassungsfeindliche Positionen. Der programmatischen Ausrichtung der AfD liegt ein national-völkisch geprägtes Verständnis des Volksbegriffs zugrunde, der Menschen aufgrund rassistischer und biologistischer Kriterien in ihrer Wertigkeit unterscheidet.
SPD als Garant für die Demokratie seit über 160 Jahren
Die SPD setzt neben der rechtlichen Prüfung eines Parteiverbots vor allem auf eine politische Auseinandersetzung. Wir müssen der AfD mit klaren, faktenbasierten Argumenten entgegentreten und ihre spalterische Politik öffentlich entlarven.