Sie sind gegen ein AfD Verbot weil ein Verfahren sich lange hinzieht. Muss ich als Krimineller nur dafür sorgen, dass sich ein Verfahren lange hinzieht, damit ich nicht verfolgt werde?
Sehr geehrter Herr Katzidis, Sie sind gegen die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD , da sich dieses zu lange hinzieht. Sind Sie aus den gleichen Gründen auch gegen Verfolgung der CUM Ex und CUM CUM Betrügereien oder der Verfolgung der Abgasskandale verschiedener Hersteller? Müssen Kriminelle in Zukunft nur dafür sorgen, dass ihre Verfahren sich lang hinziehen, damit sie nicht verfolgt werden?

Sehr geehrter Herr R.,
herzlichen Dank für Ihre Mitteilung und Ihre Fragen.
Strafverfahren sind nicht mit einem Partei-Verbotsverfahren vergleichbar. Straftaten werden in unserem Rechtsstaat selbstverständlich unabhängig von der Dauer eines Verfahrens verfolgt und geahndet. Bei einem Parteiverbot sprechen wir jedoch nicht von einem Strafverfahren, sondern vom schärfsten verfassungsrechtlichen Instrument, das in der Bundesrepublik überhaupt existiert.
Ein Partei-Verbotsverfahren hat erhebliche verfassungsrechtliche Schranken. Eine Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ reicht für ein Verbot noch nicht einmal ansatzweise aus, dazu muss weitaus mehr hinzukommen, was nachgewiesen muss. Hinzu kommt, dass die AfD während des Verfahrens auch weiterhin an Wahlen teilnehmen darf, insofern würde ein Verbotsverfahren nur langfristig etwas bringen und auch nur dann, wenn es tatsächlich zu einem Verbot käme, was selbst bei einer anderen Ausgangslage im Ermessen und der Beurteilung der zuständigen Gerichte liegen würde.
Wenn immer mehr Menschen die AfD wählen, kann es aus meiner Sicht nicht der allein richtige Weg sein, über ein Verbot nachzudenken. Vielmehr müssen wir uns als Gesellschaft fragen, warum so viele Menschen AfD wählen und wie das sein kann. Die Politik ist in der Pflicht, Probleme nicht nur zu benennen, sondern sie wirksam zu lösen und zwar so, dass die Menschen die Verbesserungen auch tatsächlich spüren und es keiner AfD bedarf.
Wenn Sie Interesse haben, können wir uns aber auch gerne einmal – mit Blick auf die Entfernung – telefonisch zu dem Thema austauschen. Dazu einfach eine Mail an meine Landtagsadresse (christos.katzidis@landtag.nrw.de) mit Ihrer Erreichbarkeit senden, dann kann meine Mitarbeiterin einen Termin mit Ihnen vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Katzidis MdL