Wann wäre der Moment, wo die Union den AfD-Verbotsverfahren einleiten würde? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein? Wird die Union die Fehler aus der Weimarer-Vergangenheit meiden?
Sehr geehrte Frau Aeikens,
die AfD ist aktuell auf Vormarsch. Die AfD ist in den Umfragen auf 25% gekommen. Die AfD zeigt sehr klar verfassungsfeindliches Gedankengut. Ich habe Angst um die Zukunft. Zuletzt in Leipzig haben die Richter indirekt zeigen können, dass es möglich ist die AfD zu verbieten. Ich frage mich, wann würde die Union einen Verbotsverfahren starten?
Welche Bedingungen müssen überhaupt für ein Verbot erfüllt sein?
Viele Juristen fordern eine Handlung. Über zwei Millionen Menschen haben eine Petition zum Verbot unterschrieben.
Die Zeit rennt davon. Was würde passieren, wenn bei der nächsten Bundestagswahl dann die AfD stärkste Kraft wird?
Mein Beschluss ist auf jeden Fall auszuwandern. Ich möchte keine Partei an der Macht sehen, die Frauen als klassische Hausfrau sehen.
In der Vergangenheit hatte man schon einmal eine sehr gefährliche Partei unterschätzt. Man hatte mit der NSDAP gearbeitet und die Weimarer Republik wurde beendet. Wird die Union den Fehler meiden.

Sehr geehrte Frau K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren. Auch mich beschäftigt dieses Thema sehr und auch mir wäre es lieber, wenn es die AfD nicht gäbe.
Für ein Verbotsverfahren müssen zahlreiche Aspekte berücksichtigt werden, denn die vom Bundesverfassungsgericht in den bisherigen Verfahren angelegten Maßstäbe an ein Parteienverbot sind deutlich höher als die Einordnung „gesichert rechtsextrem“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Das Bundesministerium des Innern teilt zu den Voraussetzungen für ein Parteienverbot mit: "Eine Partei kann nur dann verboten werden, wenn sie nicht nur eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt, sondern diese Haltung auch in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise umsetzen will. Für ein Parteiverbot genügt es also nicht, dass oberste Verfassungswerte in der politischen Meinungsäußerung in Zweifel gezogen, nicht anerkannt, abgelehnt oder ihnen andere entgegengesetzt werden. Die Partei muss vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen wollen. Dies setzt voraus, dass konkrete, gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann."
Ein solches Verfahren sollte nicht voreilig angestoßen werden. Letztlich würde ein in Karlsruhe scheiterndes Verfahren nur der AfD nutzen und faktisch das Gegenteil bewirken. Selbst im Fall eines erfolgreichen Verbotsantrags würde sich das Verfahren vermutlich über mehrere Jahre ziehen, in denen sich die AfD als vermeintlicher „Märtyrer“ inszenieren würde. Zudem müssen wir auch die möglichen Folgen eines Scheiterns des Verbotsantrags bedenken: Die AfD erhielte faktisch ein verfassungsgerichtliches „Gütesiegel“, eine verfassungsgemäße Partei zu sein, die auf dem Boden des Grundgesetzes steht.
Das ändert nichts daran, dass wir die AfD selbstverständlich politisch bekämpfen. Wir wollen keine Symptombehandlung, sondern Ursachenbekämpfung: Mit guter Politik und der Lösung von Problemen in unserem Land wird der Zuspruch für diese Partei auch wieder sinken.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Aeikens, MdB