Wie ich erfahren habe, wird der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch des BSW vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt.
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Es wird geprüft, ob zur Entscheidung über den Einspruch weitere Informationen bzw. Verfahrensschritte erforderlich sind. Danach werden im nächsten Schritt die Berichterstatter dem Ausschuss einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten.
Sofern das subjektive Wahlrecht verletzt wurde, stellt der Deutsche Bundestag dies fest.
Der Wahlprüfungsausschuss hat Anfang Dezember 2025 eine Beschlussempfehlung gegen eine Neuauszählung der Bundestagswahl 2025 getroffen.
Die von Ihnen angesprochene Neuauszählung kann nur dann erfolgen, wenn tatsächlich ein Wahlfehler vorliegt, also Stimmen einer Partei – hier des BSW – fälschlicherweise nicht gezählt wurden. Der Wahlprüfungsausschuss ist um rasche und transparente Aufklärung bemüht und hat die Wahlleitungen und Wahlbehörden um Stellungnahmen zu den Vorwürfen des BSW gebeten. Die Einschätzung der Wahlleitungen wurde auch an das BSW mit der Bitte um Erwiderung weitergeleitet.