Wann erfolgt endlich die Überprüfung der Stimmen für die Bundestagswahl? Unglaublich, nach so langer Zeit ist immer noch nichts passiert!!
Sehr geehrter Herr L.,
ich nehme an, dass Sie sich mit Ihrer Frage auf die letzte Bundestagswahl 2025 und insbesondere die Stimmen für das BSW beziehen. Ich verweise Sie hier gerne auf das Statement des Vorsitzenden des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, Macit Karaahmetoglu:
„Normalerweise gibt der Wahlprüfungsausschuss keine Infos zu Verfahrensständen nach außen. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses haben die Mitglieder des Ausschusses am 11.09.2025 aber einvernehmlich entschieden, dass ein zusammengefasster Zwischenstand, insbesondere zu den Einsprüchen des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW), kommuniziert werden kann. Gern teile ich Ihnen daher bezugnehmend auf Ihre Fragen folgendes mit:
Gegen die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 sind beim Deutschen Bundestag insgesamt 1.031 Einsprüche eingegangen. Der Verfahrensbevollmächtigte des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) hat am 23. April 2025 drei Einsprüche eingelegt, die einerseits auf eine Neuauszählung der abgegebenen Stimmen, andererseits auf eine Ungültigerklärung der Bundestagswahl gerichtet sind. Der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch wird vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt. Nach den Vorschriften des Wahlprüfungsgesetzes tritt der Ausschuss in eine Vorprüfung ein, im Rahmen derer insbesondere Stellungnahmen der Wahlbehörden auf Bundes- und Landesebene eingeholt werden können. Zum umfangreichen Vorbringen des BSW wurden Stellungnahmen der Bundeswahlleiterin und aller Landeswahlleitungen eingeholt, die am 4. Juli 2025 beim Sekretariat des Wahlprüfungsausschusses eingegangen sind. Dem Verfahrensbevollmächtigten des BSW wurde die Möglichkeit gegeben, hierauf zu erwidern. Dessen umfangreicher Schriftsatz ist am 26. August 2025 beim Deutschen Bundestag eingegangen und wird derzeit ausgewertet. Es wird geprüft, ob zur Entscheidung über den Einspruch weitere Informationen bzw. Verfahrensschritte erforderlich sind. Danach werden im nächsten Schritt die Berichterstatter dem Ausschuss einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten.“
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Franziska Kersten

