Wann erfolgt endlich die korrekte Neuauszählung der Stimmen für die Bundestagswahl? Unglaublich, daß nach einem dreiviertel Jahr immer noch keine Überprüfung erfolgt ist! Ich verlange als Wähler eine

Sehr geehrter Herr L.,
Einsprüche gegen die Bundestagswahl werden in Deutschland in einem formell geregelten Verfahren behandelt, das im Bundeswahlgesetz (BWahlG) und der Bundeswahlordnung (BWO) festgelegt ist. Zuständig für die Prüfung ist der Deutsche Bundestag.
Die Entscheidung des Bundestags bereitet der Wahlprüfungsausschuss vor, der in der Regel allerdings keine Informationen zu Verfahrensständen veröffentlicht, weshalb ich als nicht-Mitglied dieses Ausschusses an dieser Stelle keine Aussagen zum aktuellen Stand der behandelten Einsprüche treffen kann. Nach dem Abschluss der Beratungen des Wahlprüfungsausschusses wird dem Deutschen Bundestag eine Beschlussempfehlung zur Entscheidung vorgelegt, die als Bundestagsdrucksache veröffentlicht wird. Auch Einsprüche, die als unbegründet zurückgewiesen werden, sind dabei nicht wirkungslos. Der Wahlprüfungsausschuss geht grundsätzlich jedem vorgetragenen Wahlfehler nach, um z.B. durch Hinweise an die zuständigen Wahlbehörden einer Wiederholung möglicher Fehler bei künftigen Wahlen entgegenzuwirken. Er kann auch die Bundesregierung um Prüfung bestimmter Rechtsvorschriften und Verfahrensweisen bitten. Sofern das subjektive Wahlrecht verletzt wurde, stellt der Deutsche Bundestag dies fest.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Aeikens, MdB