
(...) In Artikel 3, Abs 3 GG, den Sie anführen, sind die Benachteiligungsverbote festgeschrieben. Artikel 3 ist eine unmittelbare Konsequenz der nationalsozialistischen Verfolgungs¬ und Selektionspolitik. (...)
(...) In Artikel 3, Abs 3 GG, den Sie anführen, sind die Benachteiligungsverbote festgeschrieben. Artikel 3 ist eine unmittelbare Konsequenz der nationalsozialistischen Verfolgungs¬ und Selektionspolitik. (...)
(...) die Kirchen in Deutschland sind als anerkannte öffentlich-rechtliche Körperschaften berechtigt, die Beiträge ihrer Mitglieder in Form der Kirchensteuer einzuziehen. Die Kirchen erhalten keine Subventionen im Sinne der Definition des jüngsten Subventionsberichts der Bundesregierung. Präzise formuliert muss der erste Teil Ihrer Frage daher wie folgt lauten: „Wie stehen Sie dazu, dass die Kirchen ihre Würdenträger aus Steuern finanzieren, die sie zuvor von ihren Mitgliedern erhoben haben?“ Und meine Antwort hierauf lautet: „Damit habe ich beim besten Willen kein Problem“. (...)
(...) Außerdem fände ich es auch im Interesse der Kirchen besser, wenn die Kirchensteuer entfällt. (...)
(...) Grundsätzlich kann ich aber sagen, dass sich Die Linke klar und deutlich für die gleichberechtigte Stellung von intersexuell oder transgender veranlagten Mensch einsetzt. (...)
(...) Wir werden überall dort aktiv, wo diese Werte angegriffen werden. Wir wollen Freiheiten ausbauen, Diskriminierung abbauen und die Gleichstellung in unserem Land vorantreiben. Denn noch immer wird heute einigen Menschen das Recht abgesprochen, gleichberechtigt dazuzugehören. (...)
(...) Unser Staatskirchenrecht ist offen für die Vielfalt der Religionen. Unser Religionsverfassungsrecht ist aufnahmefähig für die Vielfalt der Religionen, denn es gilt für alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gleichermaßen, nicht nur für die christlichen Kirchen. (...)