Frage von Georg K. • 16.07.2024

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Ich bitte um Verständnis, dass diese nur von dem dafür zuständigen Bundesministerium der Finanzen beantwortet werden kann.
Wie in meiner Antwort vom 18.12.2023 ausgeführt, hatten Leistungsberechtigte nach dem BVG (sowohl die Beschädigten als auch die Hinterbliebenen) keinen eigenständigen Anspruch auf die sogenannte Inflationsausgleichsprämie.
Ganz besonders relevant sind dabei Erbschaften und Schenkungen. Ein erheblicher Teil des Vermögens in Deutschland wird durch Erbschaften und Schenkungen weitergegeben