Frage von Sophia G. • 09.07.2024

Antwort von Ingo Bodtke FDP • 12.11.2024
Positionen der FDP zum Tierschutz
Positionen der FDP zum Tierschutz
Sehr geehrte Frau G.,
Natürlich steht Ihnen auch frei, sich beispielsweise bei Wohlfahrtsverbänden beraten zu lassen, wenn es um mögliche Verletzungen von zu meldenden Vermögenswerten in Bezug auf Ihre Grundsicherung geht. Sollten die Vermögenswerte über die Freibeträge gehen, kann es durchaus sein, dass Sie Teile der Grundsicherung zurückzahlen müssten.
Die Anbindehaltung von Tieren – ob Esel, Ziege, Rind etc. – wird grundsätzlich verboten.