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Leif Bodin
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Frage von Johannes S. •

Moin Herr Bodin, werden Sie bei der nächsten Verfassungsrichterwahl für die von der SPD vorgeschlagenen Kandidaten stimmen und sich der rechten Kampagne entgegenstellen?

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an der Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts. Am Freitag, den 11.07.2025 wurden die Richterwahlen zum Bundesverfassungsgericht abgesetzt.

Zusätzlich zu den bereits kontroversen inhaltlichen Diskussionen der letzten Tage waren wenige Stunden vor der anberaumten Richterwahl Zweifel mit Blick auf die wissenschaftliche Arbeit bei einer Kandidatin aufgekommen. Daraufhin haben die Spitzen der Koalition auf Vorschlag der Union erörtert, die Wahl der beiden anderen, unzweifelhaft mehrheitsfähigen Kandidaten wie vorgesehen durchzuführen. Das war leider nicht möglich. Die Koalition konnte sich lediglich auf eine Absetzung aller Wahlen verständigen. Über das weitere Wahlverfahren wird die Koalition beraten. Unser Ziel bleibt eine zügige Nachbesetzung der offenen Richterstellen. Die Wahl eines Richters oder einer Richterin am Bundesverfassungsgericht sollte grundsätzlich nicht Gegenstand einer aufgeheizten politischen und politisierten Debatte sein. 

Dennoch möchte ich Ihnen noch eine ausführlichere Anmerkung mitgeben:

Eine Wahl der Bundesverfassungsrichter nur dann gültig, wenn der Kandidat oder die Kandidatin die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen im Deutschen Bundestag erhält, wobei mindestens die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages zustimmen muss. Enthaltungen werden bei dieser Wahl nicht berücksichtigt (vgl. §§ 6, 7 BVerfG) Der Vorschlag muss daher in der Person und der Positionierung einen möglichst breiten Konsens ermöglichen.

Die SPD hat für die Nachfolge von Frau Prof. Dr. König die Staatsrechtlerin Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf (Universität Potsdam) nominiert. Für die Nachfolge von Herrn Dr. Maidowski wird die Staatsrechtlerin Frau Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold (LMU München) vorgeschlagen. Gleichzeitig endet mit der Amtszeit von Frau Prof. Dr. König auch die Funktion der Vorsitzenden des Zweiten Senats und der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, dessen Funktion durch den Bundesrat bestimmt wird (vgl. § 9 BVerfGG) 

Die Unionsfraktion führt weiterhin intensive und konstruktive Gespräche über die Personalie Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, wobei auch die kritischen Stimmen nicht ungehört bleiben. Die Bedenken werden ernst genommen und auch ich vorgebrachte Kritikpunkte und nehme sie in vollem Umfang ernst. Die Wahl der Richter wird als geheime Abstimmung durchgeführt, um die Integrität des Verfassungsgerichts zu wahren und sicherzustellen, dass der Prozess transparent und ohne äußeren Druck erfolgt. Die Abgeordneten sind in dieser Entscheidung einzig und allein ihrem Gewissen verpflichtet, was eine unabhängige und objektive Wahl garantiert. 

Die CDU/CSU-Fraktion hat für die Nachfolge von Herrn Dr. Christ den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht, Prof. Dr. Günter Spinner, nominiert. 

Wir sind davon überzeugt, dass die Wahl von Prof. Dr. Spinner durch den Deutschen Bundestag nicht nur ein starkes Zeichen für die Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts setzt, sondern auch unseren Respekt vor dieser bedeutenden Institution zum Ausdruck bringt.

Mit einer erfolgreichen Wahl der Bundesverfassungsrichter ist das wichtigste politische Signal verbunden, dass der Deutsche Bundestag im Zusammenspiel der Verfassungsorgane jederzeit handlungsfähig ist. Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein fundamentaler Bestandteil unserer Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat sich über Jahrzehnten hinweg als eine der anerkanntesten und unabhängigsten Institutionen unseres Landes etabliert. Es steht über politischen Meinungsverschiedenheiten und gewährleistet, dass die Verfassung und die Rechte des Einzelnen unabhängig von den aktuellen politischen Strömungen geschützt werden. Diese Unabhängigkeit ist nicht nur im nationalen, sondern auch im internationalen Kontext von großer Bedeutung und macht das Bundesverfassungsgericht zu einem unverzichtbaren Organ unserer Verfassungsordnung.

Sollte es innerhalb von drei Monaten nach der Übermittlung eines Wahlvorschlags zu keiner Wahl im Bundestag kommen, würde der Bundesrat ebenfalls wahlberechtigt sein und könnte die Wahl vornehmen.

Ich danke Ihnen für Ihr Schreiben und Ihre Aufmerksamkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Leif Bodin

 

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